Georgische Aufenthaltserlaubnis durch Immobilienerwerb: Voraussetzungen und Verfahren

Der Erwerb einer Immobilie kann die Grundlage für den Erhalt einer kurzfristigen Aufenthaltserlaubnis in Georgien sein, doch der Besitz selbst bedeutet nicht automatisch eine Genehmigung. Das Objekt muss dem festgestellten Wert entsprechen, auf den Namen des Antragstellers eingetragen sein und nach den Regeln des Gesetzes bewertet werden.

Gemäß der aktuellen Fassung des georgischen Gesetzes „Über den rechtlichen Status von Ausländern und Staatenlosen“ kann eine kurzfristige Aufenthaltserlaubnis einem Ausländer erteilt werden, der Immobilien in Georgien besitzt, mit Ausnahme von landwirtschaftlichen Grundstücken, deren Marktwert den Gegenwert von 150.000 US-Dollar in Lari übersteigt.

1. Der Marktwert ist wichtig, nicht nur der Vertragspreis

Für eine Aufenthaltserlaubnis wird der Marktwert der Immobilie berücksichtigt, der von einem zertifizierten Gutachter einer akkreditierten Stelle ermittelt wird. Der im Kaufvertrag genannte Preis und der ausgeschriebene Preis der Immobilie ersetzen nicht das amtliche Wertgutachten.

Das bedeutet, dass ein Wohnungskauf für genau 150.000 US-Dollar nicht unbedingt die Grundlage für eine Aufenthaltserlaubnis darstellt. Das Gesetz verwendet die Formulierung „übersteigt 150.000 US-Dollar“ und die endgültige Schätzung erfolgt im Gegenwert georgischer Lari.

2. Welche Art von Immobilie könnte geeignet sein?

Grundlage kann ein eingetragenes Eigentum an einer Wohnung oder einer anderen Immobilie sein, die nicht mit landwirtschaftlichen Flächen in Zusammenhang steht. Vor dem Kauf ist es notwendig, den rechtlichen Status der Immobilie und die Möglichkeit einer Eintragung der Immobilie auf den Namen des Antragstellers zu prüfen.

Der Erwerb eines Anspruchsrechts an einem im Bau befindlichen Projekt und das eingetragene Eigentum an einer fertiggestellten Immobilie können einen unterschiedlichen Rechtsstatus haben. Daher wird bei der Auswahl eines Objekts für eine Aufenthaltserlaubnis nicht nur der Preis und das Lieferdatum, sondern auch das aktuelle Anmeldeformular berücksichtigt.

3. Wer kann zusammen mit dem Eigentümer einen Antrag stellen?

Das Gesetz sieht die Möglichkeit vor, dem Eigentümer einer geeigneten Immobilie sowie seinem Ehegatten und seinen Kindern eine kurzfristige Aufenthaltserlaubnis zu erteilen. Für jedes Familienmitglied wird ein separater Dokumentensatz erstellt, der die Verwandtschaft und andere notwendige Umstände bestätigt.

Die genaue Auflistung der Unterlagen sollte unmittelbar vor der Einreichung geklärt werden.

4. Für wie lange wird eine Aufenthaltserlaubnis erteilt?Eine kurzfristige Aufenthaltserlaubnis aufgrund einer Immobilie kann erteilt und jeweils um ein Jahr verlängert werden. Wenn das Eigentum an der als Grundlage dienenden Sache erlischt, kann auch die Gültigkeit dieser Aufenthaltserlaubnis erlöschen.

Bei einem Verbleib der Immobilie kann in den gesetzlich vorgesehenen Fällen eine Neubewertung des Wertes für eine Erneuerung nicht erforderlich sein, jedoch müssen vor der Beantragung aktuelle Anforderungen bestätigt werden.

5. Hauptbühnen

Zunächst wird ein Objekt mit ausreichender Kostenspanne ausgewählt und dessen rechtlicher Status überprüft. Anschließend wird die Transaktion durchgeführt und das Eigentum im öffentlichen Register eingetragen. Nach der Registrierung ermittelt ein zertifizierter Gutachter den Marktwert. Anschließend werden Antrag, Auszug, Beurteilungsbericht, Reisepass und weitere Unterlagen erstellt.

Der Antrag kann persönlich, durch einen Bevollmächtigten oder elektronisch in den in den Vorschriften vorgeschriebenen Fällen und auf die Art und Weise eingereicht werden. Die Entscheidung über die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis trifft die zuständige staatliche Stelle und nicht der Verkäufer, Bauträger oder Immobilienmakler.

6. Warum benötigen Sie eine Kostenspanne?

Der Kauf eines Objekts mit einem Aktionspreis genau auf dem Schwellenwertniveau ist riskant. Wechselkurse und das Ergebnis einer unabhängigen Schätzung können dazu führen, dass der GEL-Wert unzureichend ist. Es ist sicherer, Immobilien mit einer angemessenen Marge zu besichtigen und sich vorab an einen Gutachter zu wenden.

7. Häufige Käuferfehler

Der erste Fehler besteht darin, sich auf den alten Betrag von 100.000 US-Dollar zu verlassen, der immer noch auf Websites zu finden ist. Die zweite besteht darin, den Vertragspreis als garantierte Schätzung zu betrachten. Die dritte besteht darin, eine im Bau befindliche Immobilie zu kaufen, ohne herauszufinden, welches Recht jetzt eingetragen ist. Viertens glauben Sie, dass der Kauf automatisch eine positive Entscheidung über die Aufenthaltserlaubnis garantiert.

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